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Gebote auf Wettbewerber Keywords

Gebote auf Wettbewerber Keywords

Bei dem Thema “Wettbewerber Keywords” und “Markenkeywords herrscht noch immer eine große Unsicherheit. Das liegt darin begründet, dass die Gesetzeslage ist immer noch relativ unklar ist, Google aber das Einbuchen der Keywords erlaubt..


Aktuell verkünden einige Gerichtsurteile, dass das Bieten auf den Markennamen bzw. den Firmennamen und der Produktmarken der Konkurrenz erlaubt sei, andere hingegen untersagen es.  Generelle Vorsicht gilt bei Anzeigentexten, wo Markennamen/Markenbegriffe nicht verwendet werden dürfen. Häufigstes Problem ist die Keyword Insertion – diese sollte in Kampagnen mit Markenkeywords nicht verwendet werden.

Vorteile von Markenkeywords

Markenkeywords sind attraktive Keywords. Sie kosten meist recht wenig, haben äußerst gute Klickraten und liefern vorqualifizierte User. Weiterhin muss man sich bei Wettbewerber Keywords keine Gedanken darum machen, ob die Rankings der Suchergebnisse von den SEA Anzeigen kannibalisiert werden. Im Gegenteil – schaltet der Wettbewerber keine Adwords Anzeigen, werden dessen organische Rankings beeinflusst. Ausserdem erscheint man bei den Wettbewerberkeywords, wo man sonst sowieso keine besseren organischen Rankings erreichen kann.

Diese Google Richtlinien gelten aber nicht in jedem Land. In einigen Ländern werden andere Richtlinien verfolgt. Daher sollte man bei internationalen Kampagnen durchaus informiert sein, welche Regeln in dem jeweiligen Zielland gelten für das man Wettbewerber Keywords buchen will. Dass das Buchen von Markenbegriffe bereits großflächig verwendet wird, ist deutlich zu sehen.

Trotz der Richtlinie von Google, dass sie sich heraushalten, was diese Thematik angeht, stehen die Inhaber von Marken nicht völlig ohne Schutz da. Markeninhaber, die bietende Wettbewerber auf Ihren Markennamen bei AdWords-Anzeigen entdecken, können bei Google direkt einen Verstoß melden. Das AdWords-Team prüft unverbindlich Einzelfälle und behält sich vor, die betreffenden Anzeigen dennoch zu sperren.

Ob das Bieten auf Markenbegriffe des Wettbewerbs überhaupt (wirtschaftlich) sinnvoll ist, muss schlussendlich die Performance zeigen. Wer sich schützen will, kann über automatisierte Tools Brandbidder identifizieren.  [bra_highlight style="highlight1"]Häufig sind es nämlich gar nicht die Wettbewerber, die Markenbegriffe buchen, sondern Affiliates, die günstigen Brandtraffic abgreifen wollen. Teilweise sogar mit schicken 1zu1 Kopien der Texte.[/bra_highlight]. Da hilft nur die Deeplinkanalyse und regelmäßige Kontrolle mit unterschiedliche IPs aus unterschiedlichen Regionen mittels Brandwatch, BrandControl, Brandscreening oder ähnlichen Tools.

Weiterführende Infos über das Buchen von Markenbegriffen bei Google

Die Richtlinien von Google lassen sich hier nachlesen: Google’s Trademark Advertising Policies
Hier kann Markenbeschwerde bei Google eingereicht werden:https://services.google.com/inquiry/aw_tmcomplaint?hl=de
Markensuche für Deutschland:(einfache Recherche) http://register.dpma.de/DPMAregister/marke/einsteiger
Ein aktueller (und anfangs skurriler) Artikel der ARD zum Markenthema: Was darf der Konkurrent bei AdWords? http://www.tagesschau.de/wirtschaft/googleadwords100.html

 

Bild von: http://www.flickr.com/photos/28481088@N00/799317218/




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droudable: Begeisterter Internet User und Blogger, interessiert an Suchmaschinen, Technik und Nerdkultur. Wohnt am Bodensee und ist Autor dieses Blogs. Auch zu finden bei Twitter, Google+, Facebook oder XING.

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